| Internet-Abos: sparen Sie sich versteckte Kosten! |
Das Internet hat bekannter Maßen seine Tücken. Sicherheitslücken sind an der Tagesordnung und auch die notwendige Transparenz wird seitens der Anbieter nicht immer gewährleistet. Abo-Kosten werden nicht offen kommuniziert und Internet-Nutzer fallen auf Lebenserwartungs-Tests und Co. herein. Doch solche Kosten müssen nicht bezahlt werden. Anbieter dürften kein Geld für Leistungen verlangen, die objektiv nicht erbracht werden können. Das teilen Verbraucherschützer mit. Zudem dürften Hinweise über Kosten nicht nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Das Land- und Amtsgericht München stärkt geprellten Verbrauchern den Rücken (Az. 30 S 10495/06 und Az. 161 C 23695/06). Im Kleingedruckten versteckte Abo-Kosten sind demnach nicht rechtens. Betroffene können den Abschluss derartiger Abo-Verträge daher widerrufen. Vorsicht ist der beste Schutz Schauen Sie deshalb stets genau hin, bevor Sie sich für die Nutzung von Online-Diensten registrieren. Auch ist es ratsam, Ausdrucke einer Internetseite anzufertigen und gesendete sowie empfangene E-Mails als Nachweis zu speichern. Bekommen Sie eine Rechnung für ein angebliches Internet-Abo, das Sie nicht oder nicht willentlich bestellt haben, setzen sie sich zur Wehr! Auch wenn der Absender die sogenannte IP-Adresse Ihres Computers als vermeintlichen Beweis anführt, lassen Sie sich nicht beirren. Die IP-Adresse hat nur eine begrenzte Aussagekraft. Teilen Sie dem Anbieter schriftlich mit, dass Sie kein Abo wissentlich bestellt haben und widerrufen Sie. 05/07 (jm) Sparen.de informiert Sie über die die (Un-)Sicherheit von Firewalls Lesen Sie auch: "Online-Schnäppchen" häufig Helerware
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Das Internet hat bekannter Maßen seine Tücken. Sicherheitslücken sind an der Tagesordnung und auch die notwendige Transparenz wird seitens der Anbieter nicht immer gewährleistet. Abo-Kosten werden nicht offen kommuniziert und Internet-Nutzer fallen auf Lebenserwartungs-Tests und Co. herein. Doch solche Kosten müssen nicht bezahlt werden. 
