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Miete: Sparen Sie sich falsche Nebenkosten!
Miete: Falsche NebenkostenJedes Jahr aufs Neue sind Betriebs-, bzw. Nebenkosten das zentrale Thema für die örtlichen Mieterschutzvereine: welche Kosten gelten als Betriebskosten und müssen vom Mieter gezahlt werden? Als Mieter sollten Sie sich Ihre Betriebskostenabrechnung stets genau ansehen – nicht selten werden Kosten veranschlagt, die Sie schlichtweg nicht tragen müssen. Wir verraten Ihnen, welche dies sind.

Keine Betriebskosten sind:

  • Versicherungen – Ihr Vermieter kann Ihnen lediglich die Prämien für Gebäude- und Haftpflichtpolicen als Betriebskosten berechnen. Alle anderen Versicherungen (wie zum Beispiel Rechtsschutz oder Hausrat) muss er selber tragen.
  • Verwaltungskosten – müssen Sie als Mieter nicht bezahlen, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Zu Verwaltungskosten zählen unter anderem Kosten für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon, usw.
  • Gartenpflege – für die Pflege des Gartens sind Sie als Mieter nicht verantwortlich, das ist Sache des Hausmeisters. Wird Ihnen eine Gartenpflege einzeln berechnet, sollten Sie unbedingt nachhaken. Dies riecht nach einer Doppelzahlung! Zu den Betriebskosten zählen nur ständige Gartenpflegekosten. Wenn ein Garten neu angelegt wird, darf dies nicht zu Lasten der Mieter gehen.
  • Vollwartung – für viele Reparaturen kommt der Vermieter auf. Sie sollten deshalb niemals einen Vollwartungsvertrag unterschreiben! Dieser beinhaltet nämlich auch Reparaturen – und die müssen Sie dann aus eigener Tasche zahlen.
  • Treppenhausreinigung - auch die Reinigung des Treppenhauses fällt in der Regel in den Aufgabenbereich des Hausmeisters. Taucht sie noch einmal in Ihrer Nebenkostenabrechnung auf, liegt einmal mehr der Verdacht der Doppelzahlung nahe.

Grundsätzlich gehören in eine Betriebskostenabrechnung nur Kosten, die auch aus dem entsprechenden Abrechnungszeitraum stammen. Das gilt auch für nachträgliche Grundsteuern. Ihr Vermieter kann Ihnen die im Nachhinein von der Gemeinde erhobenen Kosten nur für das laufende und das vorige Kalenderjahr berechnen.

Wir verraten Ihnen, wann Sie Ihre Miete kürzen dürfen!
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03/08 (jm)

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