| Miete: Sparen Sie sich falsche Nebenkosten! |
Jedes Jahr aufs Neue sind Betriebs-, bzw. Nebenkosten das zentrale Thema für die örtlichen Mieterschutzvereine: welche Kosten gelten als Betriebskosten und müssen vom Mieter gezahlt werden? Als Mieter sollten Sie sich Ihre Betriebskostenabrechnung stets genau ansehen – nicht selten werden Kosten veranschlagt, die Sie schlichtweg nicht tragen müssen. Wir verraten Ihnen, welche dies sind.
Keine Betriebskosten sind:
Grundsätzlich gehören in eine Betriebskostenabrechnung nur Kosten, die auch aus dem entsprechenden Abrechnungszeitraum stammen. Das gilt auch für nachträgliche Grundsteuern. Ihr Vermieter kann Ihnen die im Nachhinein von der Gemeinde erhobenen Kosten nur für das laufende und das vorige Kalenderjahr berechnen. Wir verraten Ihnen, wann Sie Ihre Miete kürzen dürfen! Günstige Hausratversicherungen finden Sie mit unserem Rechner! 03/08 (jm)
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