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Sparer lassen sich auch beim Arzt nicht alles gefallen. So beschweren sich Patienten richtig
Sparer lassen sich auch beim Arzt nicht alles gefallen. So beschweren sich Patienten richtig Habt ihr schon mal von einer „Beschwerde-Hotline“ für Patienten gehört? Nein? Nun, das wird wohl daran liegen, dass es so etwas nicht gibt. Aber wo beschwerst du dich, wenn du mit der Behandlung deines Arztes oder im Krankenhaus unzufrieden sind? Wir geben dir ein paar Tipps.
In der Regel gibt es im Krankenhaus eine Beschwerdestelle, außerdem gibt es noch ehrenamtliche Patientenvertreter oder so genannte Ombudsleute. Letztere erfüllen die Aufgabe eines unparteiischen, ehrenamtlichen Streitschlichters. Auch Verbraucherzentralen können in vielen Fällen weiterhelfen. Über eure Krankenkasse bekommt ihr Adressen von unabhängigen Patientenberatungsstellen in Deutschland.

So läuft eine Beschwerde im Regelfall ab:
Du meldest deine Beschwerde bei einer Beschwerdestelle, die daraufhin Kontakt aufnimmt mit dem beschuldigten Arzt oder Pflegepersonal, um eine schriftliche Äußerung zu deinen Vorwürfen zu erhalten. Im besten Fall lässt sich so eine Klärung herbeiführen. Wenn nicht, kannst du als Patient weitere Schritte unternehmen. So kannst du bei schweren ärztlichen Behandlungsfehlern ein Schlichtungsverfahren bei der Landesärztekammer einleiten. Eine mögliche Klärung wird dann zwischen Ärzten und Juristen ausgehandelt.

Allerdings sind die meisten Beschwerden doch eher „sanfter Natur“. Ganz oben auf der Liste steht das zu lange Warten. Wer sich deswegen beschweren möchte, der kann zumindest seinem Ärger Luft machen. Mit weitreichenden Wiedergutmachungen ist aber eher nicht zu rechnen. Hier liegt der Mehrwert im Frust Abladen.
Nicht selten werden Patienten mit dem Problem konfrontiert, trotz akuter Beschwerden keinen rechtzeitigen Arzttermin zu bekommen. Hier helfen Ombudsleute oder unabhängige Patientenvertreter das Recht auf medizinische Versorgung durchzusetzen. In einem solchen Fall wendest du dich am besten an Ihre Krankenkasse oder an die örtliche Verbraucherzentrale.

12.12.2008 (red)

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