Die Mieten werden immer höher, und die Nebenkosten steigen unaufhörlich, da es im Versorgermarkt an Konkurrenz mangelt. Da kann das Konto schon nach Zahlung der Miete fast leer sein. Was also tun: Sollten die Belastungen für die Wohnung im Verhältnis zum Einkommen zu hoch sein, kann staatliche Unterstützung beantragt werden. Das Wohngeld.
Als Wohngeld bezeichnet man einen staatlichen Zuschuss zur Miete für Geringverdiener, junge Familien, Studenten ohne Anspruch auf Bafög und Arbeitslose die ALG I beziehen. Auch mit einem durchschnittlichen Einkommen haben Familien oft noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. So hätte eine dreiköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 1900 Euro durchaus noch Anspruch auf diese Form des Mietzuschusses.
Deshalb prüfen sie ihren Anspruch. Das geht einfach online mit einem Wohngeldrechner, den die Länder zur Verfügung stellen.
Dieser Anspruch gilt nicht, wenn betreffende Personen unterhalb des Schonvermögens liegen und damit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) hätten. Dennoch ist Wohngeld vorrangig, das heißt vor dem Weg zur ARGE muss das Wohngeldamt aufgesucht werden. Bei Studenten sind ebenfalls Sonderregelungen zu beachten: So gibt es Wohngeld für Studis nur wenn sie keinen Anspruch auf BAFÖG haben. Studienkredite und Stipendien werden hingegen nicht berücksichtigt.
Wichtig: Auch Kindergeld wird nicht als Einkommen gewertet. Im Gegensatz zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 werden Spareinlagen und Vermögen beim Wohngeld nicht angerechnet. Sie könnten sogar mit 2 Ferraris in der Garage Wohngeld beantragen und das ganz legal, denn es zählt nur das aktuelle Einkommen aus Erwerb und Kapitaleinkünften.
Wohngeld wird jeweils für ein Jahr gewährt, ein Monat vor dem Auslaufen kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Der Prozess ist einfach und unbürokratisch.
Wohngeld beantragen Sie beim zuständigen Amt ihrer Kommune. Dort können auch individuelle Fragen beantwortet werden.
Schämen Sie sich nicht danach zu fragen, denn Wohngeld ist ihr gutes Recht und Ausgleich des Staates für horrende und oftmals nicht mehr zu rechtfertigende Nebenkosten, die vor allem bei kleinen Wohnungen heute oft schon fast 50% der Miete betragen.
Unter der Webseite: www.wohngeldrechner.nrw.de finden Sie ein Tool des Ministeriums für Bauen und Verkehr in NRW zur einfachen Überprüfung ihrer möglichen Ansprüche. Klicken sie zunächst auf das Wappen ihres Bundeslandes und wählen dann ihre Kommune aus. Leider beteiligen sich bislang nur Hamburg, Niedersachsen, NRW, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen an dem Online-Rechner. A nschließend kommen Sie zu einem verlässlichen Onlinerechner. Sie brauchen keinerlei persönliche Daten eingeben.
Unsere Linksammlung hilft Ihnen rund um das Thema Wohngeld weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/index.html
http://www.bmvbs.de/wohngeld
http://www.wohngeldantrag.de/
www.wohngeldrechner.nrw.de
http://www.mieterbund.de/fileadmin/download/wohngeld_2009.pdf
http://www.wohngeld.de
27.01.2010 txt
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