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Was Sparer unbedingt wissen müssen, um nicht übers Ohr gehauen zu werden:
- Preissenkungen bei häufig gebrauchten Lebensmitteln sollen oft von steigenden Preisen bei anderen Produkten ablenken.
- Für Sommer-Schlussverkauf und ähnliche Veranstaltungen werden oft extra Produkte eingekauft, die dann scheinbar billig angeboten werden.
- Preissenkungen wegen Umbau, Teilräumungsverkauf, Geschäftsaufgabe
- sind oft Gelegenheiten, um Ladenhüter los zu werden. Ehrlich ist das nur, wenn alle Produkte billiger werden und nicht nur einige wenige.
- Besonders die Werbesprüche „Reduziert bis 30%, 50%,70%“ oder ähnlich sind oft nur Täuschung . Lass euch mal die Angebote mit den höchsten Preisnachlässen zeigen, dann seht ihr, was gespielt wird.
10 Tricks der Verkäufer, die wir kennen müssen
Wir als Konsumenten gehen quasi auf uns selbst gestellt und ohne zu wissen, was oder wer uns erwartet, in ein Geschäft mit dem Ansinnen, eine bestimmte Ware käuflich zu erwerben. Im Gegensatz treffen wir auf Verkaufspersonal, welches in aller Regel geschult ist, Gespräche mit dem Ziel eines Verkaufsabschlusses zu führen.
Sind wir am Anfang gelegentlich noch für eine geschulte Beratung und die Beantwortung etwaiger auftretender Fragen dankbar, kann jedoch äußerst schnell der Punkt kommen, an dem wir von dem Fachpersonal nur noch genervt sind. Auf meiner persönlichen "Hitliste" stehen z.B. Sprüche wie:
(1) Das steht Ihnen aber sehr gut (hilft einem beim Kauf nicht wirklich, da man sich ja an fünf Fingern abzählen kann, dass es sich hierbei entweder um eine Lüge oder um einen Standardspruch handelt).
(2) Dieses Teil wird sehr gern gekauft (mag ja schön und gut sein, aber was hat das mit mir zu tun?)
(3) Diese Farbe liegt in dieser Saison voll im Trend (was aber, wenn mir gerade diese Farbe nicht steht oder ich nicht mit der breiten Masse mitschwimmen möchte?)
(4) Diese Ware ist gerade neu eingetroffen und ich bin sicher, sie wird ein Verkaufsschlager (habe ich es hier mit einem Wahrsager zu tun?)
(5) Dieses Teil haben wir aufgrund der hohen Nachfrage schon nachbestellen müssen (woher soll ich wissen, ob das wirklich wahr ist?)
(6) Dieser Kleinwagen ist für Sie als Frau wie geschaffen (Bitte? Vielleicht möchte ich als Frau aber trotzdem einen größeren Wagen haben, denn ich kann sehr wohl parken!)
(7) Für dieses Geschirr können Sie auch in ein paar Jahren problemlos Teile nachkaufen (stimmt definitiv nicht. Ich selbst habe bei einem Service bereits nach wenigen Monaten keine Teller mehr bekommen können).
(8) Hier handelt es sich um ein einmaliges Angebot (ist das so?)
(9) So etwas werden Sie bei unserer Konkurrenz nicht finden (das teste ich doch lieber selbst vor dem Kaufen aus)
(10) Bei diesem Stück handelt es sich um das letzte und wir bekommen es auch nicht wieder herein (hiermit soll mir suggeriert werden, dass ich das Teil sofort kaufen MUSS)
Verkäufer merkt Euch bitte: was ich kaufe, entscheide immer noch ich.
Die Sternchenlüge, oder: Wie die Werbung uns Sparer missbraucht Die Finanzkrise betrifft nicht nur Konzernchefs, sondern auch uns Sparer als private Bankkunden. Trotzdem werben Banken weiterhin so, als hätten wir am Monatsende unbegrenzt viel Geld übrig, um es nach Lust und Laune in allerlei Angebote zu investieren.
„Unterm Strich zähl ICH“, oder: „RechtzeitICH“ das Kleingedruckte lesen...
Die Postbank wirbt zum Beispiel mit etwas, das auf den ersten Blick wie eine Sammlung von Rechtschreibfehlern aussieht. Doch was steckt hinter den Angeboten?
Klickt man auf der Postbank-Website auf „Sparen“, landet man auf einer Seite, die „Gewinnsparen mit der Postbank“ anbietet. Gewinsparen. Was ist das? Ein Tagesgeldkonto, ein Festspar-Produkt oder ein Sparplan mit variablen Kursgewinnen? Werfen wir einen Blick in die Produktbeschreibung: Da gibt es eine Basisverzinsung von bis zu 5% p.a. sowie einen „garantierten monatlichen Gewinn-Bonus von bis zu 0,60% p.a.“, wobei „die Höhe des Gewinn-Bonus' abhängig von den Endziffern der Gewinnzahl der Aktion Mensch“ ist.
Darüber, was ein Sparprodukt mit der Aktion Mensch zu tun hat, wird man nicht aufgekärt. Aber gut, 5% p.a. sind nicht übel, also eröffnen wir einfach das „Gewinnsparen“. Die Mindesteinlage beträgt ja nur 2.500 Euro.
Falsch gedacht! Den Zinssatz von 5% p.a. gibt es erst ab einer Einlage von 50.000 Euro! Und damit nicht genug. Ob für das Angebot Gebühren anfallen, erfährt man nicht. Ebenso ist auf der Website nicht erkennbar, ob, wann und in welcher Höhe man über sein Guthaben verfügen darf, wie oft die Zinsen gutgeschrieben und mitverzinst werden (Zinseszinseffekt!) oder ob es Kündigungsfristen gibt.
Ebenso undurchsichtig ist das „kostenlose Girokonto“ der Postbank. Dieses Girokonto ist keineswegs kostenlos, sondern es fallen 5,90 Euro Gebühren monatlich an. Kostenlos ist es nur, wenn man jeden Monat den vorgeschriebenen Mindest-Geldeingang von 1.250 Euro verbucht.
Lockvögel mit Zinsstaffeln und „Treppenverzinsung“
Dass Guthaben je nach Einlagenhöhe unterschiedlich verzinst wird, hat sich glücklicherweise herumgesprochen. Man spricht hier von Zinsstaffeln. Wenig Geld = niedrige Zinsen, viel Geld = hohe Zinsen, richtig viel Geld = wieder niedrigere Zinsen.
So weit, so nachvollziehbar. „Treppenzinsen“ sind schwerer zu durchschauen und leider immer häufiger zu finden. Sogar die ING-DiBa hat ihr Extra-Konto, das bisher durch klare Konditionen glänzte, verkompliziert. So bietet sie keine einheitlichen Zinsen mehr, sondern „Extra-Zinsen“ für „frisches Geld“ (kann Geld schlecht werden?).
Heißt: Der hohe Zinssatz aus der Werbung wird nur für Einzahlungen innerhalb eines Aktionszeitraumes fällig, und auch nur für den neu eingezahlten Betrag!
Fazit: den Sternchendschungel genau lesen und fragen, fragen, fragen!
Produktangebote von Banken werden nicht von Verbraucherschützern getextet, sondern von Werbeleuten. Echten „Betrug“ am Sparer begeht dennoch keine Bank in Deutschland, dafür hat der Gesetzgeber die Grundlagen geschaffen.
Jede Bank ist verpflichtet, Konditionen und Zinssätze aufzuschlüsseln. Leider ist sie nicht verpflichtet, dies in einer kundenfreundlichen Sprache zu tun. Und die Überschriften stimmen nicht immer mit dem Kleingedruckten überein.
Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher. Sie brauchen zum Vergleich fünf Eckdaten: die Höhe Ihres Guthabens, den Zinssatz, die Laufzeit, Verfügungsbedingungen und eine Kostenübersicht. Werden Sie aus einem Angebot nicht schlau, lassen Sie es sich vom Kundenberater vorrechnen, dazu ist er verpflichtet. Damit Sie objektiv entscheiden können, wo Ihr Erspartes gut aufgehoben ist!
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